BaustoffKontorNordGmbH

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AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist der Vertrieb von Solaranlagen, der Vertrieb von sonstigen Baustoffen sowie weitere damit zusammenhängenden Service- und Dienst-leistungen. Sie unterliegen den nachfolgenden Bedingungen dieser AGB und gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen ohne, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  2. Verträge kommen bereits nach einer Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung oder des Auftrages zustande und sind für den Kunden bindend. Dem Kunden steht grundsätzlich kein Rückgaberecht zu, sofern die Lieferung frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben wurde. II. Lieferfristen und Verzug
  3. Lieferungen erfolgen i.d.R. ab unserem Lieferanten bzw. ab unserem Geschäftssitz. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit setzt voraus, dass der Kunde seine Obliegenheiten seinerseits fristgerecht erfüllt. Sofern Fristen oder Termine nicht ausdrücklich bei Auftragsvergabe als Fixtermine gekennzeichnet wurden, sind sie nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt ab Zustellung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und gilt als eingehalten, wenn die Ware am letzten Tag der Frist unseren bzw. des Lieferanten Geschäftsbereich verlassen hat oder bei einer Hohlschuld die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des Auftrags, so beginnt eine neue Lieferfrist mit Bestätigung der Änderung.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Energie- und Rohstoffknappheit, behördliche Anordnung oder infolge von Lieferverzögerung durch Vorlieferanten hat die BAUSTOFFKONTOR NORD GmbH nicht zu vertreten und führen zu einer entsprechenden Verlängerung von Leistungs- und Lieferfristen.
  5. Sofern für die Ausführung eines Auftrags behördliche, zoll- oder devisenrechtliche oder sonstige Genehmigungen erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, diese rechtzeitig und zu seinen Lasten beizubringen und ggf. nachzuweisen.
  6. Wir sind berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  7. Sowohl Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadenersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Bei Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen.
  8. Wir behalten uns geringfügige Änderungen in Ausführung, Ausstattung und technischer Beschaffenheit – insbesondere bei technischem Fortschritt – vor, sofern diese nach der Verkehrsanschauung als unbedeutend und zumutbar anzusehen sind. Dabei bleibt der vereinbarte Preis unverändert.
  9. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als 14 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, behalten wir uns vor dem Kunden für jede weitere angefangene Woche eine zur Bestellung verhältnismäßig angemessene Lagergebühr in Rechnung zu stellen.
  10. Kommt der Kunde mit der Annahme der von uns erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren in Verzug, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dies gilt insbesondere auch für entstandene Kosten bei Falschlieferung aufgrund zurückgehaltener oder fehlerhafter Informationen seitens des Kunden. III. Preise und Zahlungsbedingungen
  11. Angebote, Preislisten und Produktbeschreibungen sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferzeiten, Mengen und sonstigen Leistungen freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise, je nach Art der Lieferung ab unserem Geschäftssitz, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Fracht- und Verpackungskosten. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, wird der Preis entsprechend angepasst. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Produkte und Dienstleistungen die dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 2023 unterliegen, sofern die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt werden. Wir behalten uns das Recht vor unseren Geschäftskunden nachträglich den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz zu berechnen, sofern dies gem. der Regelungen des EEG erforderlich wird.
  12. Der Umfang der zu erbringenden Leistung sowie Preise werden allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt und bestätigt. Sonstige Dienstleistungen werden nach dem bei Auftragsannahme gültigen Stundensatz vergütet.
  13. Wenn nicht nachträglich anders vereinbart, gilt die auf der Rechnung vereinbarte Zahlungsbedingung. Zahlungen sind ausschließlich aus das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto zu leisten.
  14. Wir behalten uns vor aus dem Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde schuldhaft die Zahlungsbedingung nicht einhält oder Tatsachen eintreten, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen. Bei Zahlungsverzug trotz bereits gelieferter Bestellung behalten wir uns vor Verzugszinsen in Höhe von 8 % im kaufmännischen Geschäftsverkehr und Verzugszinsen in Höhe von 5 % im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr zu beanspruchen. Vorgenanntes gilt ebenfalls für ausstehende Teilzahlungen. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns ebenfalls vor. IV. Gefahrenübergang und Versand
  15. Mit der Übergabe oder Auslieferung der Ware geht die Gefahr ihrer Verschlechterung, ihres Verlusts oder zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung über.
  16. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Wahl des geeignet erscheinenden Verkehrsmittels und -weges sind uns überlassen. Für die Einhaltung allgemeiner Versandvorschriften des Kunden übernehmen wir keine Haftung.
  17. Angelieferte Gegenstände sind auch dann, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner nach Gesetz und Vertrag bestehenden Rechte entgegenzunehmen.
  18. Angelieferte Gegenstände sind auch dann, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner nach Gesetz und Vertrag bestehenden Rechte entgegenzunehmen.
  19. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Verein-barung sind wir zur Versicherung des versandten Gutes nicht verpflichtet.
  20. Teillieferungen sind zulässig. V. Eigentumsvorbehalt
  21. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für die Lieferung von Ersatzteilen für den entsprechenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführte Reparaturen nebst Zinsen und dergleichen vor.

  22. Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Hierfür tritt er bereits mit Auftragsvergabe die Forderung gegen seinen Vertragspartner bis zur Höhe unserer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an uns ab. Dasselbe gilt für den Fall, dass von uns gelieferte Ware, die in unserem Allein- oder Miteigentum steht, aufgrund eines Werk-, Werklieferungs- oder Dienstvertrages eingebaut oder verarbeitet wird, und zwar bei unserem Miteigentum in Höhe des Miteigentumsanteils an der verwendeten Ware. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

  23. Beabsichtigt der Kunde nicht den sofortigen, berechtigten Wiederverkauf des Liefergegenstandes oder verlangen wir eine Versicherung, hat der Kunde die uns gehörenden Waren in angemessenen Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Kunden zu leisten.
  24. Während des Bestehens des Eigentums-vorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
  25. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunde gesetzten angemessen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes sowie die dadurch anfallenden Verwaltungskosten hat der Kunde zu tragen. Diese Kosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. VI. Beschaffenheit der Ware
  26. Konstruktions- und/oder Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden für den vertragsgemäßen Verwendungszweck zumutbar sind.
  27. Eine Garantie für die Beschaffenheit, die Haltbarkeit oder den Ertrag des Liefergegenstandes oder ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur durch ausdrückliche Erklärung, nicht aber aufgrund des Inhaltes von Produktbeschreibungen, technischen Daten und anderen Drucksachen und Informationen. VII. Gewährleistung und Mängelrüge 1.Falschlieferungen, Fehlmengen sowie offen-sichtliche Mängel hat der Kunde uns unverzüglich, mindestens jedoch innerhalb von einer Woche und immer vor Weiterverkauf, Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Werden versteckte Fehler oder Mängel nicht sofort erkannt oder treten diese erst später auf, hat der Kunde uns hiervon sofort nach Bekanntwerden der Mängel schriftlich zu unterrichten. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen.

  28. Der Kunde muss die gelieferte Ware ordnungsgemäß auf Vollständigkeit und Mängel kontrollieren. Können wir aufgrund verspäteter Kontrolle eine etwaige Mängelrüge beim Lieferanten nicht mehr geltend machen, so kann der Kunde seinerseits die Mängeleinrede nicht gegen uns erheben.

  29. Gewährleistungsansprüche sind ausschließlich schriftlich geltend zu machen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.

  30. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Gewährleistungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung fehl, so sind wir zu einer wiederholten Mängelbeseitigung berechtigt.
  31. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  32. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen dem Kunden zu berechnen.
  33. Von uns werden Gewährleistungen und Garantien nur insofern übernommen, als sie über die Herstellergarantien nicht hinausgehen.
  34. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  35. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ausgenommen sind unaufschiebbare Arbeiten, insbesondere zur Verhinderung weiterer Schäden. Die Gewährleistungspflicht entfällt außerdem, wenn der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder verspätet nachkommt. VIII. Sonstige Schadenersatzansprüche
  36. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  37. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Unsere Haftung ist – soweit rechtlich zulässig – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  38. Soweit nicht anders vereinbart gelten bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. IX. Bonitätsauskunft
  39. Zur Prüfung der Bonität des Kunden können wir entsprechende Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern und Auskunfteien abfragen. Zu den abgefragten Informationen gehören neben dem Namen auch Informationen über die Anschrift des Kunden und bei natürlichen Personen das Geburtsdatum.
  40. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse an der Durchführung von Bonitätsabfragen gem. Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Eine Verarbeitung zu einem anderen Zweck als der Bonitätsprüfung, eine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine Übermittlung in ein Drittland finden nicht statt. Die personenbezogenen Daten werden von dem Vertragspartner gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung beendet ist und keine gesetzliche Verpflichtung besteht, diese Daten vorzuhalten. X. Beratung
  41. Beratungen werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für die Richtigkeit von in Kundengesprächen gemachten Aussagen übernehmen wir grundsätzlich keine Gewähr.
  42. Eine verbindliche Beratung setzt eine individuelle Anfrage des Kunden (z.B. nach vorhandenen Funktionalitäten) in schriftlicher Form voraus. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, uns vollständig über Einsatzzweck, benötigte Funktionalitäten sowie alle sonstigen für eine ordnungsgemäße Beratung erforderlichen Umstände zu informieren.
  43. Grundsätzlich sind wir nicht dazu verpflichtet, Kunden über alle Umstände im Einzelnen aufzuklären, die für seine Entscheidung, einen Vertrag abzuschließen, von Bedeutung sein könnten. Eine Pflicht zur Aufklärung besteht nur dann, wenn der Kunde in der konkreten Situation eine Aufklärung erwarten darf, so dass ein Verschweigen relevanter Tatsachen gegen Treu und Glauben verstoßen würde. XI. Sonstige Vereinbarungen
  44. Mündliche Absprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
  45. Sollten einzelne Bestimmungen nach geltendem oder zukünftigem Recht unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Regelungen. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige, welche deren Sinn und Zweck nach unter Berücksichtigung des Parteiwillens am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  46. Foto- und Videoaufnahmen während und nach der Installation bzw. nach dem Aufbau diverser Baustoffe/ PV-Anlagen sind erlaubt ohne, dass es einer Zustimmung seitens des Kunden bedarf. Die Nutzung dieser Aufnahmen für Werbezwecke ist zulässig.
  47. Das Aushängen von Werbeschildern am Dienstleistungsort (z.B. am Gerüst) ist zulässig ohne, dass es einer Zustimmung seitens des Kunden bedarf.

XII. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Sitz. Dies gilt auch für Ansprüche, die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Klage auch in einem Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  2. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG). Der gesetzliche Vorrang verbraucherschützender Normen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt hiervon unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: August 2023